Nein zum Kriegsmaterialgesetz Keine Lockerung für Schweizer Waffenexporte

Mit dem neuen Kriegsmaterialgesetz könnten Schweizer Waffen ungehindert bei Staaten landen, die damit Kriegsverbrechen oder schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Schweizerischer Friedensrat ruft dazu auf, die Abstimmungskampagne gegen das Kriegsmaterialgesetz zu unterstützen und am 29. November Nein zu stimmen.

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Wichtige Regeln werden ausgehebelt

Die vorgesehenen Lockerungen im Kriegsmaterialgesetz sind schwerwiegend: Die Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte und der geltende Menschenrechtsschutz sollen ausgehebelt werden.

  • Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung wird abgeschafft: Schweizer Kriegsmaterial kann künftig ohne Auflagen weitergeliefert werden – auch an Staaten wie Israel oder Sudan, die nicht direkt aus der Schweiz beliefert werden dürften.
  • Der Bundesrat kann die Bewilligungskriterien für Waffenexporte umgehen, indem er «ausserordentliche Umstände» und «sicherheitspolitische Interessen» geltend macht. Schweizer Waffen könn ten dann selbst an Länder geliefert werden, die Menschenrechte systematisch und schwer verletzen.
  • Das Verbot von Waffenexporten an Länder, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, wird mit dem neuen Gesetz für eine Gruppe von 25 Staaten, darunter die USA, Ungarn und Argentinien, aufgehoben.

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