Aktuelle Stellungnahmen
Stellungnahmen und Vernehmlassungen des Schweizerischen Friedensrates (SFR) zu Änderungen, Anliegen und Themen der politischen Landschaft in der Schweiz sowie weltweit.
Ende September 2026 wird über die Volksinitiative zur «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» entschieden. Neben deren Forderung, die «immerwährende» Neutralität in der Verfassung zu verankern, ist die eigentliche Stossrichtung des Begehrens das Verbot jeglicher Sanktionen durch die Schweiz (ausser jener der UNO) bei schweren Menschen- und Völkerrechtsverletzungen.
Mit dieser neuen Verfassungsbestimmung würde es dem Bundesrat nicht nur untersagt, sich den EU-Sanktionen gegen den totalen Angriffskrieg Russlands gegen die europäische Ukraine anzuschliessen, er müsste auch alle bisherigen Beschränkungen gegen den Finanz- und Rohstoffhandelsplatz Schweiz aufheben und würde somit Russlands Kriegswirtschaft gegen die Ukraine mit am Laufen halten. Doch das ist längst nicht alles. Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz sämtliche menschenrechtlich motivierten Sanktionen aufheben, die im Zusammenhang mit den Bürgerkriegen in der Demokratischen Republik Kongo, auf Haiti, in Libyen, dem Sudan oder dem Südsudan stehen. Denn alle diese Sanktionen, die die Schweiz von der EU übernommen hat, würden hinfällig. Sie waren wegen eines Vetos der USA, Russlands oder Chinas im Sicherheitsrat nicht zustande gekommen, weshalb die EU sie autonom erliess.Dieser Argumentenkatalog des Schweizerischen Friedensrates untersucht vor allem die für die Schweizer Aussenpolitik verheerenden Auswirkungen der «Neutralitätsinitiative», die im Übrigen alles andere als neutral ist, weil sie Geschäfte mit Kriegsverbrechern ungestört erlauben will und sich damit auf deren Seite stellt.
10 Argumente für ein NEIN zur «Neutralitätsinitiative»,
1) denn siel spielt autokratischen Regime in die Hände.
Wenn die Schweiz keine Sanktionen mittragen kann, wird sie noch mehr zur Finanz- und Handels-Drehscheibe für sanktionierte Regime und damit zur Profiteurin von internationalen Konflikten.
2) tritt das Völkerrecht mit Füssen.
Politische Neutralität bei Völkerrechts- und insbesondere Menschenrechtsverletzungen gibt es nicht. Wenn die Schweiz bei Krieg und Unrecht wegschaut, macht sie sich zur Komplizin von völkerrechtsverletzenden Staaten und verspielt ihre Glaubwürdigkeit als Sitz zahlreicher internationaler Organisationen.
3) schwächt die Sicherheit der Schweiz.
Die Schweiz ist keine Insel und kann sich ohne Hilfe Dritter militärisch nicht verteidigen. Wenn sie zum Schutz des Landes keinerlei militärische Zusammenarbeit mehr eingehen darf, schwächt das ihre tatsächliche Verteidigungsfähigkeit.
4) erhöht die Abhängigkeit der Schweiz von regionalen Militärbündnissen wie der Nato.
Die fehlende Zusammenarbeit bei gleichzeitig klarem Unterstützungsbedarf im Kriegsfall liefert die Schweiz Bündnissen wie der Nato aus. Da sie keine Gegenleistungen bietet, muss sie für ihren Schutz übernehmen, was die Nato ihr anbietet.
5) untergräbt den Aufbau kollektiver Sicherheit.
Sanktionen dienen der kollektiven Sicherheit indem sie Staaten zur Einhaltung des Völkerrechts bewegen sollen. Wenn sich die Schweiz nicht daran beteiligt, verweigert sie sich dem Aufbau internationaler Sicherheitsmechanismen, von denen sie selber profitiert.
6) propagiert ein seltsames Neutralitätsverständnis.
Ein Neutralitätskonzept, das internationale Sanktionen verbietet, macht die Schweiz zur Komplizin von Autokraten und führt die Neutralitätsidee ad absurdum.
7) führt zu planloser Aufrüstung ohne Nutzen, da sie die teure Illusion nährt, die Schweiz könne sich selbst verteidigen.
8) isoliert die Schweiz international.
Die fehlende Zusammenarbeit mit Europa und die Umgehung von Sanktionen machen die Schweiz zum unsolidarischen Problemstaat, auf den kein Verlass ist. Sie würde auf dem internationalen Parkett isoliert.l
9) spaltet die Bevölkerung.
Mit dem Narrativ «Wir gegen die Anderen» verstärkt die «Neutralitätsinitiative» identitätspolitische und nationalistische Positionen. Sicherheit können wir jedoch nur gemeinsam erreichen.
10) ist verlogen.
Sie gibt nur vor, Frieden zu fördern, stärkt aber eine Weltsicht, in der das Recht des Stärkeren gilt. Frieden und Sicherheit erfordern ein Bekenntnis zu und den Einsatz zugunsten einer gerechten und völkerrechtsbasierten internationalen Ordnung.
Sie können die Broschüre hier herunterladen oder per E-Mail an info@friedensrat.ch bestellen.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
Sehr geehrter Herr Laurent Wehrli, Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates
Sehr geehrte Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates
Sie haben uns am 23. September 2025 Gelegenheit gegeben, zum direkten Gegenentwurf des Ständerates zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» Stellung zu nehmen. Wir bedanken uns für diese Möglichkeit und nehmen dies gerne wahr: Zunächst begrüssen wir es, dass der direkte Gegenentwurf zur «Neutralitätsinitiative» auf den in deren Absatz 3 eines neuen Artikels 54 der Bundesverfassung formulierten Verbots von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten vollumfänglich verzichtet. Für die Initianten der «Neutralitätsinitiative» war dieser Punkt ja die zentrale Stossrichtung ihres damals lancierten Begehrens, der sich explizit gegen die Übernahme der europäischen Sanktionen durch die Schweiz gegen den Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 richtete.
Nichtsdestotrotz empfehlen wir den eidgenössischen Räten, auf einen direkten oder auch indirekten Gegenentwurf zur Initiative zu verzichten und die Neutralitätsinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, wie dies derBundesrat in seiner Botschaft vom 27. November 2024 ausführlich begründet hat und wie es die Aussenpolitische Kommission in ihrem Vernehmlassungsbericht (unter «Erwägungen» Punkt 4.1 und «Auswirkungen bei der Annahme der Initiative») zusammengefasst hat. Im Wesentlichen geht es darum, dass einerseits die Bestimmungen der Initiative den Vorgaben des Völkerrechts und der heutigen Praxis bereits entsprechen, da die beiden Art. 173 und 185 der Bundesverfassung die Bundesversammlung und den Bundesrat verpflichten, Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen. Die Forderung, die Schweiz dürfe keinem Militär- und Verteidigungsbündnis beitreten und sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen anderer Staaten beteiligen, bedeuten somit keinen Mehrwert.
Andererseits würde die Initiative zu einer klaren Kursänderung führen, da die Neutralität ihren instrumentellen Charakter verlieren und zu einer Einschränkung in der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit und bei der Sanktionspolitik führen würde. Wir verweisen hier zusätzlich auf einen Gastkommentar des Professors für Völker-, Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht an der Universität Zürich Urs Saxer in der Neuen Zürcher Zeitung vom 11. Juli 2025, der die Ablehnung der «Neutralitätsinitiative» auf den Punkt bringt und die Fragwürdigkeit einer «immerwährenden» Neutralitätsbestimmung in der Verfassung formuliert (in der Anlage dokumentiert):
«Der Gegenentwurf beschwört wie die Initiative im ersten Absatz die «immerwährende», bewaffnete Neutralität. Bedeutet dies eine unverrückbare Neutralitätsverpflichtung in alle Ewigkeit? Dies würde der in der Schweiz tief verwurzelten Idee der jederzeitigen Änderbarkeit der Verfassung aufgrund eines demokratischen Entscheides von Volk und Ständen widersprechen. Ewigkeitsversprechen gehören daher nicht in eine demokratische Verfassung.
Sie könnten auch in einer näheren oder ferneren Zukunft an der politischen Wirklichkeit scheitern.»
Zürich, 18. Dezember 2025
SCHWEIZERISCHER FRIEDENSRAT
“Allein können wir so wenig tun; gemeinsam können wir so viel erreichen”
