Aktuelle Stellungnahmen

Stellungnahmen und Vernehmlassungen des Schweizerischen Friedensrates (SFR) zu Änderungen, Anliegen und Themen der politischen Landschaft in der Schweiz sowie weltweit.

January 16, 2018
Vernehmlassung des Schweizerischen Friedensrates SFR zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

Sehr geehrter Herr Laurent Wehrli, Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates

Sehr geehrte Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates

Sie haben uns am 23. September 2025 Gelegenheit gegeben, zum direkten Gegenentwurf des Ständerates zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» Stellung zu nehmen. Wir bedanken uns für diese Möglichkeit und nehmen dies gerne wahr: Zunächst begrüssen wir es, dass der direkte Gegenentwurf zur «Neutralitätsinitiative» auf den in deren Absatz 3 eines neuen Artikels 54 der Bundesverfassung formulierten Verbots von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten vollumfänglich verzichtet. Für die Initianten der «Neutralitätsinitiative» war dieser Punkt ja die zentrale Stossrichtung ihres damals lancierten Begehrens, der sich explizit gegen die Übernahme der europäischen Sanktionen durch die Schweiz gegen den Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 richtete.

Nichtsdestotrotz empfehlen wir den eidgenössischen Räten, auf einen direkten oder auch indirekten Gegenentwurf zur Initiative zu verzichten und die Neutralitätsinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, wie dies derBundesrat in seiner Botschaft vom 27. November 2024 ausführlich begründet hat und wie es die Aussenpolitische Kommission in ihrem Vernehmlassungsbericht (unter «Erwägungen» Punkt 4.1 und «Auswirkungen bei der Annahme der Initiative») zusammengefasst hat. Im Wesentlichen geht es darum, dass einerseits die Bestimmungen der Initiative den Vorgaben des Völkerrechts und der heutigen Praxis bereits entsprechen, da die beiden Art. 173 und 185 der Bundesverfassung die Bundesversammlung und den Bundesrat verpflichten, Massnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen. Die Forderung, die Schweiz dürfe keinem Militär- und Verteidigungsbündnis beitreten und sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen anderer Staaten beteiligen, bedeuten somit keinen Mehrwert.

Andererseits würde die Initiative zu einer klaren Kursänderung führen, da die Neutralität ihren instrumentellen Charakter verlieren und zu einer Einschränkung in der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit und bei der Sanktionspolitik führen würde. Wir verweisen hier zusätzlich auf einen Gastkommentar des Professors für Völker-, Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht an der Universität Zürich Urs Saxer in der Neuen Zürcher Zeitung vom 11. Juli 2025, der die Ablehnung der «Neutralitätsinitiative» auf den Punkt bringt und die Fragwürdigkeit einer «immerwährenden» Neutralitätsbestimmung in der Verfassung formuliert (in der Anlage dokumentiert):

«Der Gegenentwurf beschwört wie die Initiative im ersten Absatz die «immerwährende», bewaffnete Neutralität. Bedeutet dies eine unverrückbare Neutralitätsverpflichtung in alle Ewigkeit? Dies würde der in der Schweiz tief verwurzelten Idee der jederzeitigen Änderbarkeit der Verfassung aufgrund eines demokratischen Entscheides von Volk und Ständen widersprechen. Ewigkeitsversprechen gehören daher nicht in eine demokratische Verfassung.

Sie könnten auch in einer näheren oder ferneren Zukunft an der politischen Wirklichkeit scheitern.»

Zürich, 18. Dezember 2025

SCHWEIZERISCHER FRIEDENSRAT

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