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Medienmitteilung vom 25. November 2022


Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag


Unverständliche Verzögerungstaktik des Bundesrates


Bei der Ausarbeitung des Atomwaffenverbotsvertrages hat sich die Schweiz erfreulich aktiv
beteiligt, konkrete Vorschläge eingebracht und bei der Annahme am 7.Juli 2017 in der UNO-
Generalversammlung zugestimmt. Seither scheint jedoch der Faden gerissen zu sein.
Bei der Unterzeichnungszeremonie des Atomwaffenverbotsvertrages am 20. September
2017 enthielt sich die Schweiz jedoch der Stimme und trotz verbindlichem Auftrag des
Parlaments, mit der Annahme einer Motion im Juni, bzw. Dezember 2018, hat der Bundesrat
die Unterschrift bisher verweigert; damals mit der Begründung, er wolle die
Überprüfungskonferenz des Atomsperrvertrags abwarten, um die Haltung der
Atomwaffenmächte einschätzen zu können.


Nach mehrfacher Verschiebung hat diese im August 2022 endlich stattgefunden. Trotzdem
hat der Bundesrat den Entscheid über den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag auf 2023
verschoben – offensichtlich mit Rücksichtnahme auf die Nato. Seit dem Überfall Russlands
unter Putin auf die Ukraine ist eine offizielle Annäherung bis Anlehnung der Schweizer
Armee und Sicherheitspolitik an die Nato innenpolitisch gegenüber der bisher sakrosankten
Neutralitätspolitik salonfähig geworden.


Weder die Neutralität noch die Konzeption einer eigenständigen Landesverteidigung sind für
den Schweizerischen Friedensrat ein vertretbarer Grund, um den Atomwaffenverbotsvertrag
nicht umgehend zu ratifizieren. An einem Café de la Paix am 24. Oktober 2022 in Zürich
informierten Flavia Keller (WILPF Schweiz) und Florian Eblenkamp (ICAN Schweiz) über die
Entwicklungen um den Atomwaffenverbotsvertrag. Nach eingehender Diskussion wurde von
den Anwesenden beschlossen, den umgehenden Beitritt der Schweiz zu fordern.


Schweizerischer Friedensrat, Zürich

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