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Warum die UNO für Frieden und Menschenrechte so wichtig ist Aufruf zur Abstimmung vom 3. März 02 zum UNO-Beitritt |
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1. Die UNO hat die Menschenrechte zum verbindlichen Völkerrecht gemacht Die Idee der Menschenrechte kann auf eine lange Geschichte zurück blicken. Aber erst die UNO hat mit der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte», verabschiedet von der UNO-Generalversammlung am 10. Dezember 1948, die Basis zu ihrer verbindlichen völkerrechtlichen Verankerung geschaffen. Mit der Völkerrechtskommission (ILC) hat sie ein Organ zu ihrer Weiterentwicklung geschaffen. Schritt für Schritt wurde ein Netz von völkerrechtlichen Verträgen zum Schutze der Menschenrechte geknüpft; erwähnt seien hier die Flüchtlingskonvention (1951), die beiden Menschenrechtspakte (1966), die Konventionen gegen Rassismus (1965) wie gegen Folter (1984) und für die Rechte der Frauen (1979) sowie der Kinder (1989). Einzig die Konvention gegen Völkermord (1948) wurde schon vor der Menschenrechtserklärung beschlossen. Nur mit dem Beitritt zur UNO kann die Schweiz gleichberechtigt an der Weiterentwicklung der Menschenrechte teilnehmen und Mitglied der Völkerrechtskommission wie des Rechtsausschusses werden.
Die UNO-Generalversammlung hat aber nicht nur eine Vielzahl von Verträgen zum Schutz der Menschenrechte beschlossen, es wurden auch Institutionen zu ihrer Umsetzung und Kontrolle geschaffen. Zum Beispiel das Hochkommissariat für die Flüchtlinge (UNHCR) und das UNO-Menschenrechtszentrum, beide in Genf. Im Laufe dieses Jahres dürfte auch das Statut für den internationalen Strafgerichtshof in Kraft treten. Bei sechs der wichtigsten Konventionen wurden unabhängige Ausschüsse eingesetzt, denen die Vertragsstaaten periodisch über die Einhaltung und Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus der Konvention Rechenschaft abzulegen haben. Die Aufsicht über die gesamten Menschenrechts-Aktivitäten im Rahmen der UNO liegt im Wesentlichen beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), dessen 54 Mitglieder von der Generalversammlung aus den UNO-Mitgliedsländern gewählt werden, und beim Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen («Dritter Ausschuss»). Nur mit dem Beitritt zur UNO kann die Schweiz in den ECOSOC gewählt und Mitglied des Dritten Ausschusses werden, um die Menschenrechts-Aktivitäten der UNO direkt mitzubestimmen.
In ihrer Charta vom 26. Juni 1945 hat die UNO den Krieg als Mittel zwischenstaatlicher Politik geächtet (Art. 4, Abs. 2), ohne das Recht auf legitime Selbstverteidigung zu beeinträchtigen (Art. 51). Sie will einzelstaatliche Machtpolitik durch ein System friedlicher Streitbeilegung und kollektiver Sicherheit auf der Basis von Gerechtigkeit und Völkerrecht ersetzen (Art. 1, Abs. 1 und Art. 2, Abs. 3; weiter ausgeführt in Kapitel VI und VII der Charta). Der Einlösung dieses hohen Anspruchs steht bis heute auch nach dem Ende des Kalten Krieges die Machtpolitik von Grossmächten im Wege. Aber es zeigt sich immer wieder, dass eine Lösung von Konflikten mit Machtpolitik nicht erreicht werden kann und dafür dann doch auf die Mechanismen von friedlicher Streitbeilegung und kollektiver Sicherheit der UNO zurück gegriffen werden muss im Balkan wie in Afghanistan. Nur mit diesen Mitteln kann das Erbe des Kalten Krieges mit von aussen angeheizten und aufgerüsteten lokalen und regionalen Konflikten und (Bürger)-Kriegen überwunden werden. Nur mit dem Beitritt zur UNO kann die Schweiz die völkerrechtliche Ächtung des Krieges anerkennen und ihre Sicherheits- und Friedenspolitik auf die Basis der kollektiven Sicherheit stellen und diese gegenüber Machtpolitik von Grossmächten und Militärbündnissen insbesondere der NATO stärken.
Die Abrüstung ist ein Kernthema in der Bemühungen der UNO um Frieden, Sicherheit und soziale Gerechtigkeit. Zugleich ist dies einer der Bereiche, wo ihre Bemühungen am direktesten mit den Interessen von Militärmächten in Konflikt geraten. Daran sind bisher alle Anläufe zu einer allgemeinen Abrüstung gescheitert. Positiver ist die Bilanz hinsichtlich dem Verbot bestimmter Waffenkategorien, regionaler Vereinbarungen und Rüstungskontrollvereinbarungen. Erwähnt seien hier die Konventionen zum Verbot der biologischen wie der chemischen Waffen und der Antipersonenminen, der Atomsperrvertrag, das umfassende Verbot von Kernwaffenversuchen und die Schaffung von atomwaffenfreien Zonen. Auch als Nichtmitglied der UNO ist die Schweiz zum Mitglied der Abrüstungskommission gewählt worden, was deutlich zeigt, dass die Weltorganisation bestrebt ist, die ganze Welt in ihre Arbeit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Aber damit Ergebnisse der Abrüstungskommission zu Beschlüssen der UNO-Generalversammlung werden, müssen sie dieser vom Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit («Erster Ausschuss») unterbreitet werden. Nur mit dem Beitritt zur UNO kann die Schweiz Mitglied des Ersten Ausschusses werden und dazu beitragen, dass konkrete Abrüstungsvereinbarungen die notwendige Zweidrittelsmehrheit in der UNO-Generalversammlung erlangen.
Die UNO hat nicht nur den Rahmen dafür geschaffen, dass die Entkolonisierung nach dem 2. Weltkrieg erstaunlich friedlich ablaufen konnte, sie hat sich auch immer mehr um die weltweiten Entwicklungsprobleme gekümmert. In ihrem Rahmen wurden und werden immer wieder neue Ideen für die Entwicklungsarbeit geboren, dank dem Zusammenwirken von, aber auch der Auseinandersetzung zwischen den unterschiedlichsten Standpunkten und Interessen, die ja alle in der UNO vertreten sind. Die UNO gibt auch den kleinen und armen Staaten eine Stimme in der Völkergemeinschaft und bezieht in ihre Arbeit auch die vielfältigen Erfahrungen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) ein. Eine ganze Reihe von Unterorganisationen und Programmen der UNO sind in Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe aktiv. Bei den meisten ist die Schweiz zum Teil schon sehr lange mit dabei. Aber im Wirtschafts- und Finanzausschuss («Zweiter Ausschuss»), der diese Fragen zuhanden der Generalversammlung vorbereitet, ist sie nicht dabei. Nur mit dem Beitritt zur UNO kann die Schweiz Mitglied des Zweiten Ausschusses werden und dort dazu beitragen, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit wirksamer zu gestalten.
Seit dem Ende des 2. Weltkrieges hat die Welt viele Veränderungen und Umwälzungen durchgemacht. Im Laufe der Zeit ist die UNO für immer mehr Fragen und Probleme zuständig geworden. Es wäre vermessen zu behaupten, dass sie allen Herausforderungen gewachsen (gewesen) sei. Nur zu oft haben Grossmächte Eigeninteressen über das Wohl der Völkergemeinschaft gestellt und Bemühungen der UNO scheitern lassen und häufig blieben Interessengegensätze unüberbrückbar. Aber insgesamt kann die UNO nach mehr als einem halben Jahrhundert auf ein erfolgreiches Wirken zurück blicken. Nur mit dem Beitritt zur UNO kann die Schweiz legitimerweise für ihre Reform einstehen und mithelfen, dass ein konkreter Vorschlag auch die notwendige Zweidrittelsmehrheit findet. Es könnten noch eine ganze Reihe von Gründen angeführt werden, die für den Beitritt der Schweiz zur UNO sprechen. Nicht nur Menschenrechte und Frieden sind ihre Arbeitsgebiete, in praktisch allen Bereichen ist die Weltorganisation tätig: Entwicklung, humanitäre Hilfe, Flüchtlinge, Umweltschutz, Bildung, Kultur, Gesundheit, Arbeit, Soziale Fragen, Wirtschaft, aber auch in ganz praktischen grenzüberschreitenden Gebieten wie Post, Telekommunikation oder Verkehr. |