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Die Volksinitiative Schutz vor Waffengewalt

Am kommenden 13. Februar 2011 kommt die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» zur Abstimmung. Sie war am 23. Februar 2009 in Bern mit 106'000 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden. Sowohl der Bundesrat in seiner Botschaft als auch der National- und Ständerat lehnen sie ohne Gegenvorschlag ab. Angeregt worden war sie im Herbst 2006 von der Kampagne gegen Kleinwaffen des Schweizerischen Friedensrates.

Was will die Waffeninitiative?

Die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» will einerseits die Armeewaffen in den Kasernen statt in den Haushalten lagern, anderseits einen Bedarfsnachweis für den Erwerb von Waffen einführen. Nach Annahme der Volksinitiative ist

  • der Erwerb, der Besitz, das Tragen, der Gebrauch und das Überlassen von Waffen, Zubehör und Munition nur noch denjenigen Personen erlaubt, die einen Bedarf für deren Notwendigkeit nachweisen können sowie die erforderlichen Fähigkeiten dazu mitbringen. Dies betrifft bestimmte Berufe wie etwa die Polizei, bei denen sich der Bedarf aus deren Aufgabe ergibt, den gewerblichen Handel mit Waffen, die Sportschützen, die Jagd und das Sammeln von (alten) Waffen.
  • die Abgabe von Dienstwaffen an Armeeangehörige nach deren Ausscheiden aus der Armee sowie die Mitgabe von Dienstwaffen an aktive Armeeangehörige nach Hause ausgeschlossen. Diese Armeewaffen sollen in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden.
  • die Umgehung von kantonalen Vorschriften durch die Einführung eines gesamtschweizerischen Waffenregisters ausgeschlossen.