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Zwei aktuelle skandalöse Fälle mit «Waffennarren» Fall 1: Der Amokläufer aus der RS |
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Stellvertretend für die ungezählten Dramen und Zwischenfälle mit Kleinwaffen, die wir seit 2002 in einer Chronik dokumentieren, sollen hier zwei Fälle als Beispiele dafür hervorgehoben werden, welche Gefahr die allzu leichte Verfügbarkeit von Waffen mit sich bringt.
Im März dieses Jahres verhaftete die Stadtzürcher Polizei den jungen Mann P.M., der im Rotlicht-Milieu auf eine Masseuse geschossen hatte. Die Frau konnte flüchten und blieb glücklicherweise unverletzt. Opfer und Täter gaben an, sich nicht gekannt zu haben. Ob der Mann zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stand, ist nicht erwiesen. Der 22-jährige P.M. beging die Tat mit seiner Ordonnanz-waffe, einem Sturmgewehr; er hatte kurz zuvor die Rekrutenschule als Panzergrenadier abgeschlossen. Einschlägige Vorgeschichte Damit aber nicht genug; das wirklich Pikante an der Geschichte ist, dass P.M. vor der RS drei Jahre lang im Zuchthaus gesessen hatte. Im Januar 1998, mit 18 Jahren, hatte er im Streit seine Mitbewohnerin bedroht. Als diese die Polizei zu Hilfe rief, schoss der Jugendliche mit einer Pump-Action auf die drei Beamten, ehe sie ihn überwältigen konnten. Es ist nicht bekannt, wie er in den Besitz dieser besonders gefährlichen Repetierschrotflinte gelangt war. Nur durch ein Wunder gab es kein Blutbad. P.M. wurde der versuchten Tötung für schuldig befunden. In eine Arbeitserziehungs-anstalt eingewiesen, floh er nach nur einem Tag. Nachdem er wieder gefasst wurde, steckte man ihn ins Zuchthaus. Das Versagen der Behörden Wie war es möglich, dass der Amokläufer nach seiner Entlassung die RS absolvieren durfte? Auf diese Frage gibt es bis heute keine zufrieden stellende Antwort, was mit Fug und Recht als Skandal bezeichnet werden darf. Statt aus dem Ereignis zu lernen, schieben sich Justiz und Armee gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Eine Vorstrafe entbinde zwar nicht automatisch von der Wehrpflicht, weshalb der Vorfall «keine Panne» sei, informierte die Informationsstelle der Armee. In einem Fall wie diesem aber sei die Teilnahme an der RS ungewöhnlich. Jedenfalls befand die Armee, sie sei von Mitarbeitern des Zentralstraf-registers ungenügend informiert worden. Vom Zuchthaus habe sie nichts gewusst, nur von der Arbeitserziehungsanstalt. Der Justizsprecher des Bundesamts bestätigte dies: Die Armee würde nie über Umwandlungen von Massnahmen in Strafen informiert. Allerdings habe die Armee detaillierte Kenntnis von P.M.s Angriff auf die Polizei gehabt. Ausserdem habe sie Zugriff auf die Daten des Zentralstrafregisters. Letztlich ist der Bürgerin, dem Bürger Hans was Heiri, wer die Verantwortung konkret trägt. Zentral ist, dass ein solcher Fall vermeidbar wäre und die Bevölkerung das auch erwarten darf. Deshalb ist es schockierend, wie uneinsichtig und gelassen die zuständigen Behörden ihr Versagen kommentieren. Auf eine Abklärung der Hintergründe, wie sich ein behördlich bekannter «Waffennarr» ungehindert ein privates Vernichtungsarsenal zulegen konnte, verzichtete man wohlweislich, da sich das eklatante Versagen der Schweizer Waffenkontrolle allzu deutlich offenbart hätte. Zu Sofortmassnahmen sah man sich schon gar nicht gezwungen, man tröstete sich lieber mit der larmoyanten Erklärung, es habe sich um einen absoluten Einzelfall gehandelt und gegen verrückte Täter sei man ohnehin machtlos. Und eine Debatte über die potenzielle Gefährlichkeit heutiger Hightech-Waffen mit massenvernichtender Wirkung und ihre bequeme Verfügbarkeit in unserem Land fand nirgends statt. ![]() Fall 2: Die Oster-Schiesserei von Heiden Am Ostermontag 2003 kam es in Heiden (Appenzell Ausserrhoden) zu einer Schiesserei zwischen drei jungen Schweizern. Dabei wurden zwei von ihnen verletzt, ebenso wie ein vierter, nicht am Geschehen Beteiligter. Der unversehrt gebliebene Haupttäter war der Polizei längst als so genannter Waffennarr bekannt; ein halbes Jahr zuvor hatte sie bei ihm schon mehrere Waffen beschlagnahmt. Allerdings hatte dies für den knapp 20-Jährigen keine strafrechtlichen Folgen nach sich gezogen, und seine Schrotflinte durfte er damals behalten, weil es dafür in der Schweiz keinen Waffenschein braucht. Bekannter Waffennarr Mit eben dieser Schrotflinte verletzte der Waffennarr die beiden Beschützer seiner 15-jährigen Ex-Freundin und einen Passanten (alle zwischen 17 und 21) teilweise schwer: Einen traf er am Arm, den zweiten schoss er in den Rücken, der dritte erhielt Schrotkugeln in den Unterleib. Letzterer, der nur knapp dem Tod entging, hatte seinerseits auf sein Gegenüber geschossen, ohne zu treffen. Er benutzte dafür das überaus gefährliche neue Sturmgewehr 90, das ihm ein Kamerad ausgeliehen hatte. Dass die drei involvierten jungen Männer zerstritten waren, war im Ort hinlänglich bekannt spätestens seit dem Vortag, als sie sich gegenseitig öffentlich bedroht hatten. Auch die Polizei hatte Kenntnis vom schwelenden Zwist. Sie unternahm jedoch nichts, obwohl sie um die Gefährlichkeit zumindest eines der Streithähne wusste, und hoffte stattdessen, es würde bei leeren Drohungen bleiben. Sie hat hoch gepokert und verloren. Die Freiheit der Schrotflinten Dieses Appenzeller Osterdrama vereint mehrere äusserst denkwürdige Aspekte. Wenn ein Kollege dem anderen seine Ordonnanzwaffe ausleiht, im Wissen darum, dass sie zum Einsatz gelangen könnte, so offenbart dies eine sonderbare Auffassung von Kameradschaft. Noch schlimmer wiegt jedoch die fahrlässige Zurückhaltung der Polizei im Umgang mit einem nachweisbar gefährlichen Waffenfreak. Dass ihr jedoch bezüglich der Schrotflinte die Hände gebunden waren, weil der junge Mann ein Recht auf den Besitz dieser gefährlichen Schusswaffe hatte, ist dem ungemein freizügigen Waffengesetz zu verdanken. Auch wenn manche Konflikte unblutiger enden, so ist es für die Betroffenen doch stets ein persönliches Drama. Zu berücksichtigen sind zudem auch Drohungen, die Waffenbesitzer jederzeit aussprechen können, weil sie die Macht, die ihnen eine Waffe verleiht, missbrauchen. Das ist auch ohne einen einzigen Schuss nackte Gewalt. Die Dunkelziffer von Opfern solch psychischen Drucks kann kaum eruiert werden. Matthias Krobath |
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