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Vernehmlassung zur Einführung eines Waffenregisters


Zürich, 14. November 2003

Ja zu einem (vollständigen) Waffenregister

Die schweizerische Kampagne gegen Kleinwaffen begrüsst in ihrer Vernehmlassung grundsätzlich die Einführung eines schweizerischen Waffenregisters. Dass nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz von Waffen und Munition in privaten Händen, d.h. der sich real im Lande in Umlauf befindenden Hand- und Faustfeuerwaffen durch die kantonalen Behörden erfasst und den eidgenössischen zur Verfügung gestellt wird, ist eine Grundvoraussetzung einer wirksameren Kontrolle der Verbreitung von Schusswaffen in der Bevölkerung.

Eine Registrierung sämtlicher vorhandener Waffen könnte zudem das Bewusstsein öber das vorhandene Waffen- und Gefahrenpotenzial bei den Behörden, aber vor allem bei Einzelpersonen und in Haushalten und Familien schärfen. Eine vernünftige Waffenkontrolle sollte auf ein solches Bewusstsein bauen und deshalb zur Reduzierung des weltweit einzigartigen schweizerischen Waffenarsenals, nicht nur zur statistischen Feststellung des Status quo führen.

Der Aufwand zur Registrierung ist für Private wie Kantone zumutbar, schliesslich handelt es sich nicht um handelsüblich harmlose Geräte, sondern um Fabrikationen mit erheblichem Droh-, Verletzungs- und Tötungspotenzial, die zudem in meist schwach gesichertem privaten Räumen lagern. Mit einer überwachungsstaatlichen Fichierung hat die Regelung, die auch andere vergleichbare Länder aufweisen, nichts zu tun.

Im eklatanten Widerspruch zur postulierten «praktikablen Registrierung des Waffenbesitzes», dessen «Ziel es wäre, dass die in der Schweiz im Umlauf befindlichen Feuerwaffen behördlich erfasst sind», besteht die Absicht des EJPD, die Jagd- und Sportwaffen von der Regelung auszunehmen. Dies ist umso unverständlicher, als diese Schusswaffen nach eigenen behördlichen Feststellungen mehr als die Hälfte des unregistrierten Waffenpotenzials (möglicherweise über eine Million Feuerwaffen) umfassen könnte. Inwiefern solche Geräte nicht ebenso gut wie ‘normale’ Gewehre und Revolver missbräuchlich verwendet werden können, ist nicht nachvollziehbar. Die Kampagne gegen Kleinwaffen fordert deshalb, dass diese Ausnahmeregelung gestrichen wird.

Sinnvoll wäre auch ein behördlicher Aufruf bei der Registrierung, vorhandene Waffen gleich abzugeben und entsorgen zu lassen.

Noch für das Jahr 2003 ist eine Vernehmlassung zur Ratifikation des «UNO-Übereinkommens gegen transnationale organisierte Kriminalität» und der Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel vorgesehen. Das dazugehörige «Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit» (Feuerwaffenprotokoll) wird jedoch vom Ratifizierungsverfahren ausgenommen, das Feuerwaffenprotokoll wurde noch nicht einmal unterzeichnet. Dies unterminiert die Glaubwürdigkeit der Kleinwaffen-Kontrollbemühungen der Schweizer Aussenpolitik auf UNO-Ebene. Die Kampagne gegen Kleinwaffen fordert, endlich das UNO-Feuerwaffenprotokoll zu unterzeichnen und ratifizieren.


SCHWEIZERISCHER FRIEDENSRAT
KAMPAGNE GEGEN KLEINWAFFEN




Zürich, 14. November 2003

Die vollständige Vernehmlassung als pdf-Dokument