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zu den neuen Vorschlägen zur Kontrolle von Schusswaffen:

Waffengesetzrevision: Jetzt keine weitere Verzögerung,
sondern sofortige Botschaft ans Parlament!

Die schweizerische Kampagne gegen Kleinwaffen begrüsst zwar, dass ihrer Forderung nach strengerer Waffenkontrolle mit der Registration aller Schusswaffen, wie sie das EJPD jetzt vorschlägt, Genüge getan wird. Sie bedauert hingegen, dass wegen dieser Frage eine zweite ergänzende Vernehmlassung zum Waffengesetz durchgeführt wird. Damit vergehen weitere Monate, bis eine verschärfte gesetzliche Waffenkontrolle umgesetzt wird. Dieser Teilaspekt rechtfertigt nach Meinung der Kampagne gegen Kleinwaffen keine weitere Verzögerung der Waffengesetzrevision, da einerseits die Meinungen zur Waffenregistration bekannt sind und andererseits die Massnahmen mehr als überfällig sind.

Botschaft jetzt ins Parlament!

Zwei Jahre nach dem schlimmsten Massaker der neueren Geschichte im Zuger Parlament, durchgeführt von einem ‘Waffennarr’, sind in der Schweiz immer noch keine Konsequenzen gezogen worden. Andere Länder mit ähnlichen Problemen (Deutschland nach Erfurt, Frankreich nach Nanterre) reagierten mit gesetzlichen Regelungen sofort und gründlicher. Eine weitere Verzögerung ist deshalb nicht zu begründen. Die Kampagne gegen Kleinwaffen fordert deshalb den Bundesrat auf, die Revisionsvorschläge jetzt direkt in eine Botschaft an die Räte zu geben.

Konsequent wäre die Abschaffung des Rechts auf Waffenbesitz

Zwar sind die jetzigen Vorschläge zur strengeren Kontrolle aller Waffen sinnvoll, aber viel zu ungenügend. Unverständlich ist, dass Jagd- und Sportwaffen von der Regelung ausgenommen werden. Inwiefern solche Geräte nicht ebenso gut wie ‘normale’ Gewehre und Revolver missbräuchlich verwendet werden können, ist nicht nachvollziehbar. Die völlig überdimensionierte Verbreitung von Schusswaffen in privatem Besitz wird damit noch kaum eingeschränkt, sondern nur etwas besser kontrolliert. Logischer und konsequenter wäre nach Meinung der Kampagne gegen Kleinwaffen eine grundsätzliche Umkehrung des nicht in der Bundesverfassung, aber im Waffengesetz postulierten Rechtes auf Waffenbesitz in eine Ausnahmeregelung: Nur wer einen zwingenden Nachweis erbringen kann, wieso er oder sie welche Waffe zu welchem Zweck in welcher Form privat besitzen oder bei Bedarf tragen muss und darüber gründlich und regelmässig geprüft wird, erhält eine Ausnahmebewilligung.

Das VBS soll Hand zur Reform der Waffenabgabe bieten

Völlig ausgeklammert vom bundesrätlichen Vorschlag werden leider die Armeewaffen, obwohl diese einen Grossteil der Waffen im häuslicher Lagerung ausmachen. Es wäre Gelegenheit, jetzt diesen alten Zopf abzuschneiden und so zu vermehrter Sicherheit beizutragen. Dazu müsste aber das VBS die Hand dazu reichen. Die Kampagne gegen Kleinwaffen fordert die beiden Departemente EJPD und VBS deshalb zu einer Zusammenarbeit auf.

Zürich, 22. September 2003
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Kampagne gegen Kleinwaffen
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