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Das Dokument: S/RES/1467 (2003) Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Resolution des Sicherheitsrates zu Kleinwaffen und Söldnern in Westafrika Resolution 1467 (2003) verabschiedet auf der 4720. Sitzung des Sicherheitsrats am 18. März 2003 Der Sicherheitsrat, beschliesst, die beigefügte Erklärung über den Punkt «Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie Söldneraktivitäten: Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit in Westafrika» zu verabschieden. Anlage Der Sicherheitsrat bringt seine tiefe Besorgnis über die mit der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und den Aktivitäten von Söldnern verbundenen Auswirkungen auf den Frieden und die Sicherheit in Westafrika zum Ausdruck, die zu schweren Verstössen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht beitragen, welche der Rat verurteilt. Der Rat ersucht die Staaten der Subregion, sicherzustellen, dass die auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung dieser Probleme umgesetzt werden. Der Sicherheitsrat fordert die Staaten der Subregion auf, unter Berücksichtigung der Empfehlungen dieser Arbeitstagung die beschlossenen Massnahmen zu stärken und sonstige geeignete Schritte zu prüfen. Der Rat betont ausserdem, dass die Staaten der Subregion ihre Zusammenarbeit stärken müssen, um die Personen und Einrichtungen zu identifizieren, die am unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen beteiligt sind und Unterstützung für die Söldneraktivitäten in Westafrika bereitstellen. Der Sicherheitsrat erkennt an, dass die nationalen Kommissionen und Ausschüsse sowie andere geeignete örtliche Strukturen (einschliesslich der Organisationen der Zivilgesellschaft) umfassender in die praktische Umsetzung des von der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) am 31. Oktober 1998 verabschiedeten Moratoriums für Kleinwaffen und leichte Waffen und des von der ersten Konferenz der Vereinten Nationen über den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten am 20. Juli 2001 in New York verabschiedeten Aktionsprogramms einbezogen werden müssen. Der Sicherheitsrat fordert die Staaten Westafrikas auf, die folgenden Empfehlungen zu prüfen, die zur wirksameren Umsetzung des Moratoriums der ECOWAS für Kleinwaffen beitragen könnten: a) Ausweitung des Moratoriums durch die Aufnahme eines Mechanismus für den Informationsaustausch über alle Kleinwaffen, die von Mitgliedstaaten der ECOWAS beschafft werden, sowie über die Waffentransfers der Lieferländer; b) Verstärkung der Transparenz auf dem Gebiet der Rüstungen, namentlich durch die Einrichtung eines Registers der ECOWAS, in dem alle einzelstaatlichen Bestände von Kleinwaffen und leichten Waffen erfasst werden; c) Stärkung der nationalen Kommissionen zur Überwachung der Umsetzung des Moratoriums, sowohl personell als auch hinsichtlich der Ausrüstung, und Ausarbeitung nationaler Aktionspläne; d) Ergreifen der notwendigen Maßnahmen, um die Kapazitäten des Sekretariats der ECOWAS auszubauen; e) Informalisierung der Luftfahrzeugregister, um eine bessere Überwachung des Luftraums im Einklang mit dem am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt sicherzustellen; f) Einführung von standardisierten Endverwenderbescheinigungen für importierte Waffen. Der Sicherheitsrat bringt seine Besorgnis über die schwerwiegenden Verstösse gegen die Waffenembargos in Westafrika zum Ausdruck und fordert alle Mitgliedstaaten auf, seine einschlägigen Resolutionen uneingeschränkt zu befolgen. Der Sicherheitsrat bringt seine Besorgnis über die Verbindungen zwischen Söldneraktivitäten, dem unerlaubten Waffenhandel und Verstössen gegen die Waffenembargos zum Ausdruck, die dazu beitragen, dass die Konflikte in Westafrika neue Nahrung erhalten und weiter andauern. Der Sicherheitsrat betont, dass die Völker und Einrichtungen der Subregion für die Gefahren und Auswirkungen des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen sowie der Söldneraktivitäten sensibilisiert werden müssen. Der Sicherheitsrat ermutigt alle Mitgliedstaaten der ECOWAS, insbesondere diejenigen, die von dem unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen am stärksten betroffen sind, dem Generalsekretär, so wie es andere Staaten getan haben, vor der zweijährlichen Überprüfungstagung 2003 nationale Berichte über die Massnahmen vorzulegen, die sie zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen ergriffen haben. Der Sicherheitsrat ruft die Gebergemeinschaft auf, die Staaten der Subregion bei der Umsetzung und Stärkung von Massnahmen betreffend die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie Söldneraktivitäten zu unterstützen. Der Sicherheitsrat fordert die an Konflikten in Westafrika beteiligten Parteien auf anzuerkennen, wie wichtig Aktivitäten zur Abrüstung, Demobilisierung und Wiedereingliederung in Postkonfliktsituationen sind und wie wichtig es ist, diesbezügliche Bestimmungen in den Wortlaut ausgehandelter Vereinbarungen aufzunehmen, ebenso wie konkrete Massnahmen zur Einsammlung und Beseitigung von unerlaubten und/oder überschüssigen Kleinwaffen. Der Sicherheitsrat fordert alle Staaten in der Subregion auf, die militärische Unterstützung für bewaffnete Gruppen in den Nachbarländern einzustellen und Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass bewaffnete Personen und Gruppen ihr Hoheitsgebiet nutzen, um Angriffe auf Nachbarländer vorzubereiten und durchzuführen. Der Sicherheitsrat fordert die waffenproduzierenden und -exportierenden Länder auf, soweit sie es noch nicht bereits getan haben, strenge Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsverfahren zu erlassen, um durch ihre Anwendung eine wirksamere Kontrolle über den Transfer von Kleinwaffen nach Westafrika durch die Hersteller, Lieferanten, Makler und Spediteure sicherzustellen, einschliesslich eines Mechanismus, der die Aufdeckung unerlaubter Waffentransfers erleichtern würde, sowie durch eine sorgfältige Prüfung von Endverwenderbescheinigungen. Der Sicherheitsrat fordert die regionalen und subregionalen Organisationen erneut auf, Politiken, Aktivitäten und Sensibilisierungskampagnen zu Gunsten der vom Krieg betroffenen Kinder in ihren Regionen auszuarbeiten. In dieser Hinsicht begrüsst der Rat die Verabschiedung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Akkra über vom Krieg betroffene Kinder und die anschliessende Einrichtung einer Stelle für Kinderschutz innerhalb des Sekretariats der ECOWAS. Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats. |
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