Schweizerischer Friedensrat

Button Kleinwaffen Home Hintergrund-Meinung im ‘Tages-Anzeiger’ vom 28.12.2002

Die Waffenlüge

Peter Hug

Es gibt in der Schweiz kein Recht auf Arbeit. Und auch kein Recht auf Wohnung. Da war das Volk dagegen. Doch ein gesetzlich garantiertes Recht auf Waffen, das gibt es. Offensichtlich gelten Waffen als etwas ganz Besonderes. Wer keine Schusswaffe besitzt, kann nicht frei sein, kann kein rechter Mann sein. Am Recht auf Waffen wagt kein Bundesrat zu rütteln. Auch Ruth Metzler hütet sich, bei der Gesetzesrevision diesen Grundsatz anzutasten. Bleiben soll auch der Brauch, dass Soldaten ihre Dienstwaffe samt Munition nach Hause nehmen, obwohl dafür militärisch gesehen keine Notwendigkeit mehr besteht. Trotzdem warnt die Waffenlobby mit dramatischen Worten vor der drohenden Entwaffnung der Bürger. Pro Tell lehnt praktisch alle vorgesehenen Änderungen ab, auch jene, die von Polizeiexperten mit Nachdruck gefordert werden. Und erhält einmal mehr von der SVP und der FDP Schützenhilfe.

Ein gesamtschweizerisch geltendes Waffengesetz gibt es erst seit 1999. Doch es ist vom Parlament unter dem Druck der Waffenlobby dermassen verwässert worden, dass der Schusswaffenexperte der Berner Polizei sagen musste: «Dieses Gesetz schützt die Kriminellen.» Wer will, kann ganz legal riesige Waffenlager anlegen. Einen Erwerbsschein braucht nur, wer seine Waffe im Waffengeschäft kauft. Selbst wer wegen eines Verbrechens vorbestraft ist, kann einen solchen Schein erhalten. Erlaubt ist sogar der Besitz von Granatwerfern, Panzerfäusten und schweren Maschinengewehren. Auch Waffenimitationen werden vom Gesetz nicht erfasst, obwohl sie nicht selten für kriminelle Zwecke eingesetzt werden. Immerhin wird für das Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit eine spezielle Begründung verlangt. Doch erst der Gesetzesentwurf stellt klar, dass man auch in einer Bar oder bei einer Sportveranstaltung nicht mit einer Waffe im Sack aufkreuzen darf.

Höchste Zeit, dass solche Lücken geschlossen werden. Das neue Gesetz will den privaten Handel kontrollieren und besonders gefährliche Waffen ganz verbieten. Alles vernünftige Vorschläge, möchte man meinen. Zumal der Entwurf in hohem Masse Rücksicht auf die Schützen und Jäger nimmt. Trotzdem bemühen die Lobbys ihre alten Schlagworte, um die Vorlage zu diskreditieren. Man spricht von Schikanen, mit denen rechtschaffene Bürger bestraft würden. Und überhaupt sei nicht die Waffe das Problem. Die Waffe selber töte nicht, gefährlich sei sie nur in der Hand von Kriminellen und Ausländern.

Das ist so falsch wie nur etwas. Waffen sind keine harmlosen Gebrauchs-gegenstände, sie sind gemacht, um zu töten. Die Einteilung der Menschheit in die ganz Bösen, denen man keine Waffe geben darf, und die ganz Guten, denen man bedenkenlos alles erlauben kann, geht nicht auf. Immer wieder rasten bislang unauffällige Durchschnittsbürger plötzlich aus, schiessen auf Nachbarn oder Jugendliche, weil sie sich gestört fühlen, bringen die untreue Ehefrau oder den Nebenbuhler um, massak-rieren ganze Familien. Und nicht selten werden die verhängnisvollen Schüsse aus der Ordonnanzwaffe abgefeuert.

Viele dieser Taten könnten verhindert werden, wenn Waffen nicht derart verbreitet wären. Es spielt eine entscheidende Rolle, ob in solchen Konfliktfällen Schusswaffen herumliegen. Der Abzug einer Pistole ist schnell gedrückt. Die Hemmschwelle, jemanden mit einem Messer zu erstechen oder eigenhändig zu erdrosseln, liegt weit höher. Zudem üben Schusswaffen auf psychisch labile Menschen eine besondere Faszination aus, wie der Kriminologe Martin Killias festgestellt hat. Deshalb ist bei der Verbreitung solcher Waffen höchste Vorsicht geboten.

Unverständlich ist, dass FDP und SVP, die sonst bei jeder Gelegenheit nach mehr Sicherheit rufen, beim Thema Waffen den Sicherheitsaspekt plötzlich ausblenden. Wie kann man sagen, man wolle Kriminellen den Zugang zu Waffen erschweren, und gleichzeitig für einen unkontrollierten privaten Waffenverkauf eintreten? Gewiss: Auch strenge Gesetze können schlimme Verbrechen nicht völlig verhindern. Doch es ist Aufgabe des Staates, sein Möglichstes zu tun, um die potenziellen Opfer zu schützen. Es kann nicht sein, dass man das Recht der Bewaffneten über die Rechte der Waffenlosen stellt.

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