Schweizerischer Friedensrat
Kleinwaffen-Signet

Martin Killias zu den Folgen
von Erfurt: Interview

Paul Bilton über schweizerische Ungeniertheiten

Peter Lock: Wer gibt dem Kindersoldaten sein mörderisches Handwerkszeug?

Peter Lock: Die Aufgaben der Kleinwaffenkampagne

Kommentar zu den Geburtswehen der Waffengesetzrevision

Kommentar zum Auftakt der Abstimmung über die Volksinitiative
«Für den Schutz vor Waffengewalt»


Zeit der Waffenrituale

Von Peter Weishaupt, Geschäftsleiter der Kampagne gegen Kleinwaffen
erschienen am 24. Juni 2010 in der Zürcher Wochenzeitung P.S.


Den Schweizer Schiesssportverband, laut eigenen Angaben der viertgrösste Sportverein des Landes, kennen Sie womöglich, wahrscheinlich auch den Dachverband der Jäger und Jägerinnen JagdSchweiz - vielleicht sind Sie deren Mitglied oder haben mal von diesen Verbänden gehört. Weniger sicher ist, ob Sie den Eidg. Armbrustschützen-Verband oder die Interessengemeinschaft Schweizerischer Waffensammler kennen oder ihnen gar beigetreten sind, oder ob Sie mal was vom Schweiz. Bogenschützenverband, demjenigen der Büchsenmacher- und Waffenfachhändler, der Matchschützen, für Dynamisches Schiessen, der Zeiger- und Anlagewarte, dem Swiss Clay Shooting, der Unfallversicherung der Schützenvereine, der Metallsilhouetten-Schützen-Federation, dem Verband der Schützenveteranen, der Vorderladerschützen, vom Veteranenbund der Sportschützen oder von der Pro Tell, der «Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht» vernommen haben. All diese Verbände und eine Schwette assoziierter offizieller Armeevereine wähnen das Schweizer Wehrwesen in höchster Gefahr und rufen deshalb in der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz zur tatkräftigen Abwehr gegen die Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt auf.

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Reichlich bizarr an diesem Grossaufgebot der Schützen- und Jägerlobbyisten ist allerdings, dass sie gar nicht direkt von der Waffenschutzinitiative betroffen sind, sie dürfen ihre Waffen behalten und weiterhin benützen, ja es würde sich für die Schützenverbände sogar eine neue Rolle und Bedeutung bei einer Neuorganisation des obligatorischen Schiessens auftun. Doch haben sie nun den Monat Juni und dessen zahlreiche Schützenanlässe wie das Eidg. Feldschiessen vom 4.-6. Juni sowie vor allem das Eidg. Schützenfest in Aarau, das vom 18. Juni bis 18. Juli dauert, als idealen Auftakt für den kommenden Abstimmungskampf benutzt und allen in die Zehntausende gehenden TeilnehmerInnen reichlich Munition in Form von Flyern unter dem Slogan «Fertig Schuss...? Nein!» und emotional aufgeladenen Warnreden vor dem Untergang des traditionellen Schützenwesens verabreicht. Sie haben damit frühzeitig den Startschuss zur Nein-Kampagne gegeben, denn die Waffenschutzinitiative ist erst am vergangenen Donnerstag im Nationalrat behandelt (und am frühen Freitagmorgen mit 103 zu 66 Stimmen klar abgeschmettert) worden. Jetzt muss noch der Ständerat im September darüber beraten, dann kommt das Volksbegehren voraussichtlich am 13. Februar 2011 vors Volk.

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Nun ist in der Regel die erhoffte Absicht der InitiantInnen von Volksbegehren, dass die selten vorkommende Annahme solcher Vorstösse (es sei denn, sie sind gegen das Völkerrecht verstossend wie die Minarett- oder auf den Herbst hin wie zu befürchten die Ausschaffungsinitiative oder ziemlich reaktionär wie diejenige zur Unverjährbarkeit oder Verwahrung), dass das Volksbegehren wenigstes zu einem halbwegs akzeptablen Gegenvorschlag führt, sodass die Anstrengung nicht ganz vergebens war. Bei der Waffenschutzinitiative hat der Bundesrat auf einen Gegenvorschlag verzichtet, das Parlament ist ihm gefolgt. Begründet wird dies damit, dass einige Anliegen der Initiative bereits aufgenommen worden seien. Tatsächlich hat die Regierung eine Reihe von Massnahmen ergriffen, die aber eher das Problem demonstrieren als praktikable Lösungen aufzeigen
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– Schon im Juni 2007 hatte der Bundesrat beschlossen, dass die Armeeangehörigen ihre Taschenmunition abgeben müssen und nicht mehr daheim lagern dürfen.
– Ab Anfang 2010 kann jeder Armeeangehörige seine Waffe ohne Angabe von Gründen und kostenlos in einem Logistik-Center der Armee hinterlegen.
– Ebenfalls ab Jahresbeginn darf ein aus dem Dienst scheidender Soldat seine Ordonnanzwaffe nur noch behalten, wenn er dafür einen Waffenerwerbsschein vorweisen kann.
– Bereits am 7. März 2008 hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Stellungspflichtige bei der Rekrutierung darauf zu überprüfen, ob bei ihnen ein Gefahrenpotenzial vorhanden ist und ihnen somit keine Waffe abgegeben wird.
– Und abschliessend hat der Bundesrat am 12. Mai in die Vernehmlassung gegeben, endlich dem UNO-Feuerwaffenprotokoll beizutreten.

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Die bisher eingeleiteten Massnahmen beim Militär- wie beim Waffengesetz sind zwar nicht überflüssig, aber weit von einer wirklichen Lösung entfernt:

– Dass zu den Sturmgewehren und Pistolen nicht weiterhin auch noch die dazugehörige Munition zur Aufbewahrung in Haus und Heim von der Armee mitgeliefert wird, bedeutet zwar durchaus einen Fortschritt, insbesondere beim gefürchteten Zugriff auf die Waffe in einer affektgeladenen Situation. Doch ist es bei entsprechender deliktischer Absicht keine grosse Hexerei, Armeemunition abzuzweigen oder sich sonstwie zu beschaffen.
– Die freiwillige Deponierung der Armeewaffe in der Kaserne ist keine Lösung. Erstens ist sie viel zu kompliziert und zweitens schafft sie nur zweierlei Kategorien unter den Dienstpflichtigen. Hier ist nur eine Regelung sinnvoll, die für alle gilt.
– Ob mit oder ohne Waffenerwerbsschein: Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Ordonnanzwaffen weiterhin an ausscheidende Dienstpflichtige zu verschenken und damit die Verbreitung privater Waffenbestände staatlich zu alimentieren.
– Ausser einer fragwürdigen Datensammlung zur Eruierung auffälligen Verhaltens von Wehrmännern resultiert aus den Abklärungen über einen Hinderungsgrund zur Waffenabgabe keine wirkliche Vorbeugung und Kontrolle.

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Die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» ist deshalb alles andere als obsolet geworden und wir stehen bereits Ende dieses Jahres vor einem aufwendigen Abstimmungskampf, der nur gewonnen werden kann, wenn es gelingt, den vom Bundesrat behaupteten «Waffenfrieden» (!) gegenüber der Waffenlobby zu stören.