![]() |
Kommentar vom 15. Juni 03 zur Verschiebung der Waffengesetzrevision: verschieben, verwässern, versenken |
||||||
| Während nach dem Anschlag auf das Parlament in Nanterre vom Dezember 01 mit Dutzenden von Toten und dem Massaker an einer Erfurter Schule im Mai 02 die Behörden Frankreichs und Deutschlands Sofortmassnahmen gegen den lockeren Umgang mit privaten Schusswaffen ergriffen, geschah hierzulande, bald zwei Jahre nach dem Zuger Attentat vom 27. September 01, nichts dergleichen. Auf eine Abklärung der Hintergründe, wie sich ein behördlich bekannter «Waffennarr» ungehindert ein privates Vernichtungsarsenal zulegen konnte, verzichtete man wohlweislich, da sich das eklatante Versagen der Schweizer Waffenkontrolle allzu deutlich offenbart hätte. Zu Sofortmassnahmen sah man sich schon gar nicht gezwungen, man tröstete sich lieber mit der larmoyanten Erklärung, es habe sich um einen absoluten Einzelfall gehandelt und gegen verrückte Täter sei man ohnehin machtlos. Und eine Debatte über die potenzielle Gefährlichkeit heutiger Hightech-Waffen mit massenvernichtender Wirkung und ihre bequeme Verfügbarkeit in unserem Land fand nirgends statt. Ein von Anfang an unbrauchbares Waffengesetz Zwar hat Bundesrätin Ruth Metzler auf Ende letzten Jahres den Bericht einer Expertengruppe mit Vorschlägen für eine Verschärfung des Waffengesetzes (WG) in die Vernehmlassung gegeben. Doch sahen sich die Bundesbehörden schon lange vor dem Zuger Attentat gezwungen, kaum war das erste schweizerische Waffengesetz überhaupt am 1. Januar 1999 in Kraft getreten, dessen Revision einzuleiten, um seine stossendsten Schlupflöcher zu beseitigen. Denn die unter dem Druck der (nicht nur in den USA) mächtigen Waffenlobby stehenden eidgenössischen Räte hatten eine derart unbrauchbare und schludrige Vorlage beschlossen, dass die Expertengruppe ursprünglich gar eine Totalrevision erwogen hatte. Welche minimalen, eigentlich längst selbstverständlichen Kontrollmassnahmen vorgeschlagen werden, haben wir in unserem «Kleinwaffen-Argumentenkatalog» vom Dezember letzten Jahres ausführlich dokumentiert. Waffengesetzrevision: Ausgang wie beim Hornberger Schiessen? Inzwischen stehen selbst diese bescheidenen Ansätze unter schwerem Druck. Parteien und einschlägige Interessenverbände haben sich mehrheitlich negativ gegen die ganze Revision oder wichtige Einzelpunkte ausgesprochen, beim Bundesamt für Polizei sind mehr als 1000 ablehnende und einige wenige zustimmende Stellungnahmen eingegangen, die zurzeit ausgewertet werden. Vor allem die sonst so sicherheitsbewussten Parteien wie die SVP und die FDP melden massiven Widerstand. Droht Metzlers Waffengesetzrevision eine Totgeburt? Auf jeden Fall geht sie es nach wie vor gemächlich an: Vor den eidgenössischen Wahlen im Herbst will sie das heisse Eisen nicht mehr anfassen, eine Botschaft ist erst auf Ende dieses Jahres geplant. Und dass diese nicht gerade revolutionär ausfallen wird, ist aufgrund der negativen Reaktionen zu befürchten. Sollte trotzdem eine halbwegs griffige Vorlage ans neugewählte Parlament folgen, könnte sie bereits dort am erbitterten Widerstand der Interessenvertreter scheitern. Und selbst wenn eine solche durchkommen sollte, ist ein lautstarkes Referendum angekündigt: «Pro Tell», die Dachorganisation der helvetischen Waffenlobby, droht mit einem «Grosskampf gegen die weitgehende Entwaffnung der Bürger». Waffengesetzrevision: Ausgang wie beim Hornberger Schiessen? Die Kampagne gegen Kleinwaffen hat sich deshalb entschlossen, ihre Arbeit im Hinblick auf die kommende Auseinandersetzung mit Bundesrat, Parlament und Waffenlobby auszuweiten und dazu die Petition für eine wirksame Waffenkontrolle, die bis Ende 2002 von über 12000 Personen unterschrieben worden war, bis in den Herbst weiterzuführen. Wir brauchen Ihre Mitarbeit! Um ein wirksames Gegengewicht gegen die Waffen-Interessenvertreter zu bilden, brauchen wir Ihre aktive Mitarbeit. Beim Verbreiten der Petition, in unserer neu gebildeten Arbeitsgruppe Kleinwaffen oder durch finanzielle Unterstützung. Alle Infos auf www.friedensrat.ch oder über Kampagne gegen Kleinwaffen, Postfach 6386, 8023 Zürich, Tel. 01 242 93 21, info@friedensrat.ch. |
|||||||
| nach oben | |||||||