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| Die Hauptforderungen der schweizerischen Kampagne gegen Kleinwaffen Waffenbesitz- und handel a) Unterbindung der Waffen-Transaktion unter Privaten, Geschäfte dürfen nur noch über zugelassene Waffenhändler abgewickelt werden b) Generelles Verbot für den Besitz und den Handel mit automatischen Waffen und Pump-Guns c) Markierung und Registration aller Waffen beim Verkauf d) Abgabe und Verkauf von Munition nur gegen einen Erwerbsschein e) Verbot des Einsatzes, Handels und der Produktion von Personen-Minen f) generelles Verbot des Besitzes und Einsatzes von so genannter Mannstopp-Munition in Armee und Polizei, Vernichtung der jetzigen Bestände in Bund und Kantonen g) Import und Export von Kleinwaffen sind dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen h) Restriktive Praxis bei der Genehmigung von Waffen-Bewilligungen, Einführung eines Waffentragscheins i) Gründliche und regelmässige Kontrolle von Waffenbesitzern, psychologische Voraussetzungen für den Besitz erforderlich k) Sofortiger Einzug von Waffen bei Androhungen von und mit zugelassenen Waffen l) kein Waffenverkauf an Personen, die ein Verbrechen begangen haben oder gegen die ein ent sprechends Verfahren läuft m) Verbot von Softguns und Imitationswaffen Armeewaffen a) Mit der Armeereform XXI überschüssig gewordene Waffen, insbesondere das Sturmgewehr 57, sind auszumustern und zu verschrotten und dürfen nicht in den privaten Handel frei gegeben werden. b) Armeewaffen sollen den Wehrmännern nicht mehr nach Hause mitgegeben, sondern in Zeughäusern gelagert und verschlossen werden. c) Am Ende der Dienstpflicht sollen die Waffen der Wehrpflichtigen eingezogen, statt abgegeben werden. Mit Rückkaufaktionen sollen noch vorhandene alte Armeewaffen aus den Haushalten gesammelt und verschrottet werden. d) Die ausserdienstliche Schiesspflicht mit ihrer enormen öffentlichen Waffenverschiebung und -Präsenz ist abzuschaffen. Bundesrat und Parlament haben sich im Juni 02 bei der Beratung der Armeereform XXI die Chance verpasst, das Relikt der Waffenabgabe an die Soldaten endlich abzuschaffen. Der relativ knapp zustande gekommene Entscheid des Nationalrates zeigt aber, dass die Fronten in dieser Frage weniger fest als auch schon sind. Auch innerhalb der Verwaltung und des VBS wird die Waffenabgabe unterschiedlich gewichtet. Ziel der Kleinwaffenkampagne könnte deshalb sein, die Frage im Rahmen eines allfälligen Referendums gegen die Armeereform aufzugreifen oder sie für eine spätere Gesetzesänderung anzuregen. nach oben |
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