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Medienmitteilung vom 11. Oktober 2007 zum Inkrafttreten der Waffengesetzrevision Nach dem Ablauf der Referendumsfrist: Waffengesetzrevision unverzüglich in Kraft setzen! Heute Donnerstag, 11. Oktober 2007 läuft die Referendumsfrist für die von den eidgenössischen Räten während einem Jahr beratene ergänzende Teilrevision des Waffengesetzes ab, ohne dass die interessierten Kreise dagegen das Referendum ergriffen haben. Justizminister Blocher will nun aber diese etwas verschärften Bestimmungen im Umgang mit den privaten Waffen (diejenigen der Armee sind von der ganzen Revision unverständlicherweise völlig ausgeklammert worden) frühestens anlässlich des von ihm in einem Jahr am 1. November 2008 angepeilten Beitrittes zum Schengener Polizeiabkommen in Kraft treten lassen. Das Volk hatte dieses Vertragswerk, das u.a. auch unabdingbare minimale Anpassungen an das europäische Waffenrecht brachte, bereits vor zweieinhalb Jahren am 5. Juni 2005 gegen den erbitterten Widerstand der betroffenen Waffenlobby angenommen. Der Schweizerische Friedensrat fordert den Justizminister auf, die gesamte Waffengesetzrevision samt den Schengener Bestimmungen unverzüglich in Kraft zu setzen und damit endlich eine wirksamere Waffenkontrolle umzusetzen. Es gibt keinen Anlass, die schon kurz nach 1999 beim Inkrafttreten des ersten schweizerischen Waffengesetzes festgestellten schweren Mängel des Gesetzes, die mit der Teilrevision und den Schengener Anpassungen etwas ausgebessert wurden (der Friedensrat hatte seinerzeit eine Totalrevision angeregt), nicht sofort wirksam werden zu lassen. Jede weitere Verzögerung beinhaltet eine unverantwortliche Fahrlässigkeit im Umgang mit privaten Waffen, so ist es äusserst stossend, dass der Waffenverkauf unter Privaten nach wie vor keinen Waffenerwerbsschein erfordert. In diesem Zusammenhang ruft der Schweizerische Friedensrat in Erinnerung, dass künftig für alle Waffen, also auch die geerbten oder bisher nur mit einem einfachen Vertrag gekauften ein Waffenerwerbsschein beantragt werden muss. Er fordert das Justizministerium auf, diese neue Situation in einer Aufklärungsaktion der Öffentlichkeit genügend bekannt zu machen und eine staatliche Waffeneinsammelaktion zu organisieren. Zürich, 11. Oktober 2008, Kampagne gegen Kleinwaffen nach oben |
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