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Der erste Schweizer Kanton sammelt unerwünschte oder nicht mehr gebrauchte Waffen ein
Kanton Zug: Freiwillige Waffenabgabeaktion am 7. und 8. November 2008
Am 7. und 8. November 2008 können die Bewohner und Bewohnerinnen des Kantons Zug ihre Waffen und Munition freiwillig bei der Zuger Polizei abgeben. Solche unerwünschten oder nicht mehr gebrauchten Waffen werden von der Zuger Polizei fachgerecht und kostenlos entsorgt.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Änderung der Waffengesetzgebung werden einige Neuerungen eingeführt. Für den Erwerb von Waffen unter Privatpersonen gelten in Zukunft die gleichen Regeln wie beim Erwerb im Handel. Neu fällt nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz unter die Waffengesetzgebung. Die revidierte Waffengesetzgebung tritt voraussichtlich Ende dieses Jahres in Kraft.
In diesem Zusammenhang führt die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug in Zusammenarbeit mit dem Amt für Zivilschutz und Militär und der Zuger Polizei eine Waffenabgabeaktion durch. Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zug können an folgenden Tagen im Erdgeschoss des Polizeigebäudes, An der Aa 4, 6301 Zug, alle Waffen auch verbotene , Waffenzubehör und Munition frei abgeben:
Freitag, 7. November 2008, 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Raum 062/063, Erdgeschoss)
Samstag, 8. November 2008, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Raum 062/063, Erdgeschoss
Auch Messer, Soft Air Guns, Imitationswaffen, die künftig unter die Waffengesetzgebung fallen, sowie Sturmgewehre im Privateigentum, können abgegeben werden. Militärische Waffen von dienstleistenden Armeeangehörigen werden hingegen nicht entgegengenommen.
Die Waffenabgabe ist freiwillig und kostenlos. Die Abgabe wird den überbringenden Personen schriftlich bestätigt. Die Waffen werden anschliessend von der Zuger Polizei fachgerecht entsorgt und nicht wieder in den Verkehr gesetzt.
Waffen können auch ausserhalb dieser öffentlichen Waffenabgabe beim Empfang der Zuger Polizei einer Fachperson abgegeben werden (Polizeigebäude, An der Aa 4, 6301 Zug, Montag bis Freitag, jeweils 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr).
Medienmitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden vom 23.10.2008 |
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