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Bundesrat will Taschenmunition nicht mehr nach Hause abgeben Erster Erfolg bei der Munitionsabgabe Bericht von Iwan Städler im Tages-Anzeiger vom 5. Juni und in der NZZ vom 6. Juni 2007 Armeemunition: Bundesrat macht rechtsumkehrt Der Bundesrat will nun doch, dass die Taschenmunition im Zeughaus gelagert wird. Vor kurzem sah er deswegen noch den Wehrwillen in Gefahr. So schnell kann der Bundesrat seine Meinung ändern: Im letzten September hielt er das Lagern der Armeemunition zu Hause noch für einen staatstragenden Akt. Damit werde der Wehrwille demonstriert. Und: «In einer Demokratie, die von einer mannigfaltigen Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger lebt, ist die Abgabe der Taschenmunition zudem aus staatspolitischer Sicht von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Sie manifestiert und fördert das Vertrauensverhältnis, das zwischen Bürger und Staat besteht und ohne das unser Staatssystem nicht auskommt.» Der Bundesrat lehnte daher eine Motion der Basler SP-Ständerätin Anita Fetz ab, welche die Taschenmunition ins Zeughaus verbannen wollte. Ganz anders klingt nun, was die Landesregierung am letzten Mittwoch beschlossen, aber nicht aktiv kommuniziert hat. Inzwischen ist der neuste Entscheid im Internet nachzulesen: «Der Bundesrat ist bereit, die Heimab- gabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige künftig von der sicherheitspolitischen Lage abhängig zu machen. Die Munition soll deshalb den Armeeangehörigen bis auf weiteres nicht mehr nach Hause mitgegeben werden.» Damit folgt die Landesregierung einem Vorschlag der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK) des Ständerats, wonach die Munition grundsätzlich im Zeughaus bleibt. Einzig rund 2000 der 120'000 Wehrmänner sollen die Patronen weiterhin nach Hause nehmen. Sie gehören zu den so genannten Bereitschaftsformationen, die im Ernstfall zum Beispiel die Flugplätze bewachen würden. «Ein gangbarer Weg» Diese Lösung, so VBS-Sprecher Sebastian Hueber, sei für das Verteidigungsdepartement «ein gangbarer Weg». Nicht ganz so schnell im Umdenken scheint hingegen Armeechef Christophe Keckeis zu sein. Anfang Mai sagte er in einem Interview mit dem «SonntagsBlick» noch: «Das ist nicht der Wille des Chefs der Armee.» Der Ständerat dürfte dem SIK-Vorschlag am 20. Juni dennoch zustimmen genauso wie später der Nationalrat. Inzwischen scheint sich nämlich bei der Mehrheit der Politiker die Ansicht durchzusetzen, dass die Wahrscheinlichkeit eines überraschenden Feindeinmarsches kleiner ist als die Gefahr, dass Soldaten im Affekt auf ihre eigene Familie schiessen. Mit ein Grund für das Umdenken dürfte auch die angekündigte Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» sein. Die Initianten wollen allerdings nicht nur die Munition ins Zeughaus verbannen, sondern auch die Waffen. Iwan Städler im Tages-Anzeiger vom Dienstag, 5. Juni 2007 Keine Heimabgabe der Taschenmunition mehr Bundesrat will Neuregelung Lz. Der Bundesrat hat sich am vergangenen Mittwoch dazu entschieden, die Taschenmunition nicht mehr nach Hause abzugeben. Vizekanzler Oswald Sigg bestätigte einen am Dienstag im «Tages-Anzeiger» publizierten Bericht. Damit folgt die Landesregierung den Empfehlungen der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates. Diese hatte am 16. April mit 11 zu 1 Stimme eine Motion beschlossen, wonach Armeeangehörige künftig zu ihrer Waffe nicht auch noch die Munition nach Hause nehmen sollen. Ausnahme: Bereitschaftsformationen Der Bundesrat will die Abgabe der persönlichen Munition an das Gros der Armeeangehörigen von der Entwicklung der Sicherheitslage abhängig machen. Ausgenommen werden sollen Soldaten, die in Bereitschaftsformationen Dienst leisten. Ihnen soll auch weiterhin die Taschenmunition nach Hause mitgegeben werden. Die Einzelheiten müssen gemäss einem Sprecher des Verteidigungsdepartements (VBS) in einer entsprechenden Verordnung geregelt werden. Im September 2006 hatte der Bundesrat noch eine andere Linie verfolgt: So lehnte er eine Motion von Ständerätin Anita Fetz (Basel-Stadt, sp.) ab, die ein vollständiges Verbot der Heimabgabe von Ordonnanzwaffen und Munition verlangte. Nun favorisiert er eine ähnliche Lösung, wie sie in der Schweizer Armee bereits einmal üblich gewesen war. Vor 1940 erhielten nämlich nur die Angehörigen von Infanteriebataillonen und Grenztruppen neben ihrer persönlichen Waffe auch die Taschenmunition, um «feindlichen Überraschungen bei einem Kriegsausbruch vom ersten Moment an nachdrücklich entgegentreten zu können und sie (die Soldaten) ganz besonders auf dem Marsche zu den Sammelplätzen widerstandsfähig zu machen», wie es in einem Dokument des späten 19. Jahrhunderts heisst. Unter dem Eindruck der raschen Operationen der deutschen Wehrmacht zu Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde die Taschenmunition dann auch allen anderen mit einer persönlichen Waffe ausgerüsteten Soldaten abgegeben. Neue Zürcher Zeitung vom 6. Juni 2007 |
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