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Zur Waffengesetzrevision im Sommer 2006:
Der Kleinwaffen-Newsletter Juni 2006 Am 8. Juni 2006 hat der Ständerat die von Justizminister Blocher als Nachschlag zur 2002 eingeleiteten Waffengesetzrevision eingebrachte Vorlage behandelt und sämtliche weitergehenden Anträge abgelehnt, so der für ein schweizerisches Waffenregister (mit 24:8 Stimmen). Kurz nach der Tötung Corinne Rey-Bellets kam es auch zu Diskussionen über die in den Haushalten lagernden Armeewaffen, die nicht Gegenstand der Gesetzesrevision sind, obwohl sie den Grossteil der in Privathaushalten zugänglichen ausmachen. Der Ständerat stimmte dem Geschäft abschliessend mit 30:0 Stimmen zu, der Nationalrat wird sich dem voraussichtlich in der kommenden Septembersession anschliessen. Die SVP hat zwar erbitterten Widerstand angekündigt ob sie aber zusammen mit der Waffenlobby das Referendum ergreift, hängt wohl davon ab, ob es bei dieser Minirevision bleibt oder ob Zusatzanträge im Nationalrat mehr Erfolg haben. ![]() Einerseits könnte man erleichtert sein, dass nach jahrelanger Verschleppung die dringend nötige Revision des Waffengesetzes jetzt zu einem vorläufigen Abschluss kommt wenn der Nationalrat ebenfalls zustimmt, wenn es kein Referendum der Waffenlobby gegen die Vorlage gibt und wenn dann auch noch irgendwann im Jahr 2008 das Schengen-Abkommen in Kraft treten wird. Das alles sind nämlich noch Fallstricke. Dazu kommt, dass mit einem erfolgreichen SVP-Referen-dum gegen das so genannte Kohäsionsgesetz indirekt auch noch die verflossene Schengen-Abstimmung und damit die ganze jahrelange Waffengesetzrevision in Frage gestellt wäre. Der neueste Kleinwaffen-Newsletter vom Juni 2006 als PDF-Dokument (254 KB) zum downloaden ... Die Mediendokumentation vom 13. Juli 2006 als PDF-Dokument (652 KB) zum downloaden ... Der Appell vom 26. September 2006 an den Nationalrat zum 5. Jahrestag des Zuger Massakers |
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| Appell an den Nationalrat zum 5. Jahrestag des Zuger Massakers Ja zur Einführung eines Waffenregisters! Ein Leitaden Die Vernehmlassung zur Waffen-gesetzrevision vom Dezember 02 Kommentar zu den Geburtswehen der Waffengesetzrevision Kommentar zur Revision des Waffengesetzes: verschieben, verwässern, versenken... TA-Meinung zur Revision des Waffengesetzes: Die Waffenlüge |
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Vernehmlassung zur Teilrevision des Waffengesetzes
Für eine Total- statt Teilrevision des Waffengesetzes Die Kampagne gegen Kleinwaffen begrüsst, dass die eklatan-testen Lücken der schweizerischen Wafffengesetzgebung geschlossen werden sollen und warnt vor einer Verschlep-pung oder Verwässerung der längst notwendigen Reform. In ihrer Vernehmlassung vom 20. Dezember 2002 schlägt sie jedoch angesichts der hängigen Probleme eine gründliche Überholung des Waffengesetzes vor. Das grundsätzliche Recht auf Waffen soll abgeschafft und die Armeewaffen sollen endlich kaserniert werden. Mehr... Der Argumenten Katalog zur Revision des Waffengesetzes |
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