Schweizerischer Friedensrat
Kleinwaffen-Signet

Kommentar zum Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative
«Für den Schutz vor Waffengewalt»


Kein Freipass für Waffenliberalisierung!

Der Schweizerische Friedensrat protestiert gegen Äusserungen von Vertretern der Schützenlobby, nach der gestrigen Abstimmung über die Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt nun das geltende Waffenrecht lockern zu wollen. Das gegnerische Abstimmungskomitee unter Führung von Nationalrat hatte im Abstimmungskampf ausdrücklich zugesichert, die geltende Waffengesetzgebung und eine griffige Waffenkontrolle nicht in Frage zu stellen. Der Ausgang der Abstimmung ist alles andere als ein Freipass für eine generelle Waffenliberalisierung in der Schweiz, sondern hat gezeigt, dass der Wunsch nach einer griffigeren Waffengesetzgebung weit verbreitet ist und sollte als Auftrag gesehen werden, die aufgeworfenen Fragen des Schutzes vor Waffengewalt ernster zu nehmen. Der Schweizerische Friedensrat unterstützt deshalb die Absicht der Justizministerin Simonetta Sommaruga, weitere Verbesserungen des Waffenrechts zu prüfen, so eine bessere Markierung von Waffen, um deren Rückverfolgung bei Missbrauch zu erleichtern.

Im Vordergrund der dringlichsten Massnahmen sind für den Schweizerischen Friedensrat die Ratifikation des UNO-Feuerwaffenprotokolls, damit die Schweiz sich endlich solidarisch am Kampf der Weltgemeinschaft gegen den illegalen Waffenhandel beteiligt und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität leistet. Deshalb sollte der Bundesrat unverzüglich die entsprechende Botschaft dem Parlament unterbreiten. Im weiteren stehen weitere wichtige internationale Vereinbarungen an, so die sich zurzeit in der Vernehmlassung befindliche Konvention über Streumunition und die Bemühungen um einen UNO-Waffenhandelsvertrag.

Auch sollte der Bund die Kantone bei der Organisierung von systematischen Einsammelaktionen der immensen Zahl von nach wie vor unkontrolliert und unregistriert herumliegenden Waffen unterstützen – die ein grosses Reservoir für den illegalen Waffenhandel bilden. In der diesbezüglichen Revision des Waffengesetzes sind auch die Voraussetzungen für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins anzupassen, mit denen wirksam verhindert wird, dass charakterlich Ungeeignete Schusswaffen erwerben können. Dieser Massstab hat auch bei der Abgabe von Dienstwaffen nach Erfüllung der Dienstpflicht zu gelten. Und die Bedingungen für das freiwillige Deponieren von Dienstwaffen sind so zu erleichtern, dass aus der heutigen Alibilösung eine ernsthafte Wahlmöglichkeit wird. Die aktuelle schweizerische Waffengesetzgebung erfüllt den europäischen Minimalstandard noch nicht
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Medienmitteilung vom 14. Februar 2011