Schweizerischer Friedensrat





Home

Der Schweizerische Friedensrat

Aktuell

Button Kleinwaffen

Publikationen

Links

Kontakt

Medienmitteilung zur SFR-Jahresversammlung vom 24. April 04 in Zürich


Zurück zu den Presserklärungen


 zurück zu Aktuell


SFR-Jahresversammlung fordert Schliessung der schlimmsten Lücken des Waffengesetzes

Friedensrat kritisiert Verschleppung und Hintertreibung

Im Zentrum der Jahresversammlung des Schweizerischen Friedensrates (SFR) vom 24. April in Zürich stand die von ihm lancierte Kampagne gegen Kleinwaffen und damit auch die Revision des Waffengesetzes. Der SFR verlangt, dass die bundesrätliche Botschaft zu dieser Vorlage den eidgenössischen Räten unverzüglich in unverwässerter Form unterbreitet wird.

Mit dem Wechsel an der Spitze des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes ist offensichtlich die Bereitschaft geschwunden, die schlimmsten Lücken im eidgenössischen Waffengesetz endlich zu schliessen – wie dies in der Minmalvorlage vorgesehen ist, die noch unter Bundesrätin Metzler bereits im Herbst 2002 in Vernehmlassung geschickt worden ist. Der SFR fordert deshalb den Bundesrat auf, den säumigen Justizminister Blocher in die Pflicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass die Botschaft zur Revision des Waffengesetzes unverzüglich den eidgenössischen Räten unterbreitet wird.

Unverständlich ist für den SFR, dass die Schützenorganisationen eine Gesetzesrevision zu hintertreiben versuchen, die den legalen Besitz von Schusswaffen kaum tangiert, aber die Möglichkeiten zur Bekämpfung von illegalem Waffenbesitz und -handel verbessert. Damit rücken sie ihre Sportart in ein schiefes Licht und konstruieren einen Gegensatz zwischen ihren Anliegen und jenen der öffentlichen Sicherheit. Der SFR fordert die Verantwortlichen der Schützenorganisationen auf, ihre Obstruktionspolitik gegen die dringend nötigen Verbesserungen im Waffenrecht aufzugeben.

Im internationalen Rahmen funktioniert die Schweiz wegen ihrer mangelhaften Gesetzgebung immer noch als «Waffen-Selbstbedienungsladen». Damit ist sie mitschuldig an Opfern von Gewalttaten und der Verschärfung von Konflikten. Und das leistet einen Beitrag zur politischen Isolierung der Schweiz auf internationaler Ebene. Nach der raschen Umsetzung der von Bundesrätin Metzler initiierten Waffengesetzrevison sollte deshalb die Anpassung der Waffengesetzgebung an die internationalen Standards an die Hand genommen werden, so dass die Schweiz endlich auch das Europaratsabkommen «über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Feuerwaffen durch Privatpersonen» von 1978 und das «Feuerwaffenprotokoll» von 2001 – ein Zusatzprotokoll zur UNO-Konvention gegen die organisierte transnationale Kriminalität – ratifizieren könnte.



Schweizerischer Friedensrat, Zürich 26.4.04